Corona-Virus
Betreten von Seebädern und Hafenanlagen ab heute verboten
Um der weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland entgegenzutreten, ist laut Verordnung des Landes Burgenland auf Grund des COVID-19-Maßnahmengesetzes ab heute, dem 3. April, das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten untersagt. BURGENLAND. Außerdem ist das Betreten von Hafen- und Slipanlagen zur Ein- und Auswasserung sowie Inbetriebnahme von Booten verboten. AusnahmenVom Verbot ausgenommen werden (Einsatz-) Fahrten der Blaulichtorganisationen, der versorgungskritischen...