Zur Vorbeugung
Waldbrandschutzverordnung im Bezirk Ried wieder in Kraft
Aufgrund der vorliegenden Trockenheit erlässt die Bezirkshauptmannschaft (BH) Ried heuer wieder eine Waldbrandschutzverordnung zur Vorbeugung gegen Waldbrände. RIED. In der Verordnung wird festgehalten, dass "jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden" verboten ist. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald...