Brauchtum
Osterfeuer sind unter strengen Regeln erlaubt
Die Brauchtumsfeuer zu Ostern sind in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Osterfeuern dennoch zwingend einzuhalten. Nach der gültigen Verordnung ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag erlaubt. In Graz besteht aber ein generelles Verbot. Einschränkungen gibt es in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen nur jeweils ein Feuer...