Polizei: Halloween-Verkleidungen ja, Horror-Clowns nein!
Halloween-Fans dürfen sich freuen: Sie können sich trotz des neuen Vermummungsverbots verkleiden. Halloween ist als Brauchtum zu werten, wie auch Krampus-Veranstaltungen - bestätigt Bezirkspolizeikommandant Günther Brinnich. Verkleidungen bei Halloween-Evants fallen nicht unter das Gesetz. Anders ist das bei maskierten Clowns. Gegen Horror-Clowns mit "Waffe" in der Hand würde man vorgehen. Ein geschminkter Clown - mit aufgesetzten roten Nase - fällt nicht unter das Vermummungsverbot. Bei...