Erfolgreicher Einspruch
St. Veiter Altstadt-Freiflächen von Ensembleschutz ausgenommen
Die Stadtgemeinde St. Veit erreicht wichtige Entscheidung im Verfahren zum Ensembleschutz der Altstadt: Die Freiflächen werden von der Unterschutzstellung ausgenommen. ST. VEIT. Die Stadtgemeinde konnte im laufenden Verfahren rund um die Unterschutzstellung des „Ensembles Altstadt St. Veit an der Glan“ eine positive Wendung erzielen: Das Bundesdenkmalamt hat nunmehr bestätigt, dass die öffentlichen Freiflächen – darunter Plätze und Straßen – vom Ensembleschutz ausgenommen werden. Bürgermeister...