Jugendschutz
Den Schnaps gibts auch im Mürztal erst ab 18
Wir haben gefragt, wie die Jugend in der Region mit den gesetzlichen Regeln für Alkoholkonsum umgeht. Seit Anfang des Jahres ist das österreichweite Jugendgesetz in Kraft. Generell gilt: Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit gebranntem Alkohol (Wodka, Whiskey, Liköre, Schnaps, etc.), spirituosenhältigen Mischgetränken (z.B....