Tipps vom Rechtsanwalt
Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist zu wenig!
Der Kirchdorfer Rechtsanwalt Erich Bernögger gibt Antworten auf die Frage: Was tun, wenn´s – nach einem Verkehrsunfall – gekracht hat? KIRCHDORF/KREMS. Nach einem Verkehrsunfall ist jeder Unfallsbeteiligte, wenn er ein Fahrzeug lenkt, verpflichtet, dieses sofort anzuhalten. Wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, hat er die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen und an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken....