Fahranfänger

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Das KFV begrüßt die Neuerungen für den Führerschein auf Probe. | Foto: pixabay / Skitterphoto - Symbolfoto

Neuerungen beim Probeführerschein seit 1. Juli

Seit 1. Juli gilt die Verlängerung des Führerscheins auf Probe, die Benützung eines Mobiltelefons gilt als schwerer Verstoß. TIROL. Seit 1. Juli sind die Änderungen beim Führerschein auf Probe in Kraft. Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert, Benutzung des Mobiltelefons am Steuer führt zu einer Nachschulung. Probezeit dauert nun drei Jahre Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bemüht sich seit Jahren, das Unfallrisiko bei jungen Autofahrern zu senken. Eine langjährige Forderung des KFV...

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