Freizeitwohnsitzabgabe

Beiträge zum Thema Freizeitwohnsitzabgabe

GR-Beschluss in Aurach. | Foto: Gemeinde

Aurach - Freizeitwohnsitzabgabe
Höchstsätze auch in Aurach beschlossen

AURACH. Auch im Auracher Gemeinderat wurde die Höhe der neuen Freizeitwohnsitzabgabe (ab 1. Jänner, wir berichteten mehrfach) beschlossen. Wie in Kitzbühel und weiteren Nachbargemeinden wurden die Höchstsätze fixiert (von 240 € bis 30 m2 Nutzfläche bis 2.200 € ab 250 m2 Nutzfläche.

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Abgabe im Reither Gemeinderat beschlossen. | Foto: Gemeinde

Reith - Freizeitwohnsitzabgabe
Auch in Reith werden die Höchstsätze gelten

Gemeinderatsbeschluss über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe. REITH (niko). Nachdem man den Beschluss im September vertagt hatte, wurde im Reihter Gemeinderat im Oktober der Beschluss zur Erlassung einer Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen, nachdem man sich mit den Nachbargemeinden besprochen hatte. Dabei wurde eine einheitliche Vorgehensweise akkordiert, womit auch für Reith der vom Land vorgegebene Höchstsatz beschlossen wurde (11 Ja, 1 Enth., 1 Nein). Die Abgabe...

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Zwischen 234 und 1.870 Euro wird künftig für einen Freizeitwohnsitz jährlich zu zahlen sein. | Foto: Kogler

St. Johann - Freizeitwohnsitzabgabe
85 % des Höchstsatzes in St. Johann bei Freizeitwohnsitzabgabe

St. Johanner Gemeinderat debattierte und beschloss einstimmig neue Verordnung. ST. JOHANN (niko). Wie bereits in anderen Bezirksgemeinden wurde nun auch in St. Johann der Gemeinderatsbeschluss (einstimmig) zur Freizeitwohnsitzabgabenverordnung beschlossen. Die Abgabe wird ab 2020 pro Freizeitwohnsitz je nach Größe der Nutzfläche zwischen 294 Euro (bis 30 m2) und 1.870 € (ab 250 m2) jährlich betragen. Das sind jeweils 85 Prozent von den vom Land vorgegebenen Höchstsätzen. In den...

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