Freizeitwohnungspauschale Dauercamper

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Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt: Dauercamper am Ausee müssen Freizeitwohnungspauschale zahlen. | Foto: Michael Köck
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Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt
Dauercamper am Ausee müssen doch Freizeitwohnungspauschale zahlen

Gemäß eines aktuellen Bescheids des Landesberwaltungsgericht OÖ ist die seit  dem 1. Jänner 2019 im oö. Tourismusgesetz festgelegte Freizeitwohnungspauschale auch für Dauercamper am Ausee gültig. Der Eigentümer der Campingdorfanlage hatte zuvor Beschwerde eingelegt. LINZ. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte nun die Vorschreibung der Freizeitwohnungspauschale für Dauercamper am Ausee. Diese ist seit dem 1. Jänner 2019 im oberösterreichischen Tourismusgesetz festgelegt. Der...

  • Linz
  • Silvia Gschwandtner

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