Scharfe Auflagen für Vereinsfeste
Viele traditionelle Veranstaltungsstätten für Feste oder Kirtage werden neu überprüft. Drei Tage vor dem Hallenfest des Sportvereins am 18. April stand die traditionelle Veranstaltung auf einmal vor dem Aus. Die Bezirkshauptmannschaft Güssing hatte die Gemeinde Gerersdorf-Sulz dazu verpflichtet, das Fest abzusagen. Der Grund: Es lag keine Veranstaltungsstättengenehmigung vor, die Party für die rund 500 Gäste in der Güssinger-Halle durchzuführen. "Wir mussten binnen weniger Stunden einen...