Schneeräumung in Neulengbach
NEULENGBACH. Privatpersonen sind dazu verpflichtet den Gehweg vor ihrem Haus freizuräumen, damit Fußgänger ohne Probleme die Gehsteige benutzen können. Im Ortsgebiet müssen Hauseigentümer zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Sollte kein Gehsteig vorhanden sein, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn...