Probezeit wird ab Juli ein Jahr verlängert
Drei statt zwei Jahre Probeführerschein – erster Teil einer neuen Gesetzesnovelle tritt ab Juli in Kraft. LINZ (jog). Die Probezeit für Führerscheinneulinge wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Das sieht eine entsprechende Novelle des Führerscheingesetzes vor, die ab Juli in Kraft tritt. Zudem soll in den Katalog der Delikte, bei denen eine Nachschulung erforderlich ist, die Benützung von Handys am Steuer aufgenommen werden. Im Nationalrat wurden im Zuge eines ganzen Gesetzespakets...