Aus für Wasserpfeife für Jugendliche
Mit 1. Dezember trat die Novellierung des Oö. Jugendschutzgesetzes in Kraft, welche Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr den Erwerb und Konsum von arabischen Wasserpfeifen (Sishas), E-Shishas und E-Zigaretten sowie den dafür notwendigen Tabaken und Liquide verbietet. Auch dürfen an Jugendliche keine Waren abgegeben werden, die diese nicht erwerben oder konsumieren dürfen. Gleichzeitig wurde mit der am 3. Juli 2014 im Landtag beschlossenen Novellierung die Altersgrenze für einige...