3G, 2,5G oder 2G-Regel?
Welche Corona-Vorgaben am Arbeitsplatz gelten
Ab 15. November müssen viele Arbeitnehmer einen PCR-Test vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind und trotzdem weiterhin arbeiten wollen. Am 22. November kommen weitere hinzu. Verweigerung kann sogar zum Kündigungsgrund werden. OÖ. 3G bzw. 2,5G am Arbeitsplatz bedeutet, dass Arbeitnehmer Arbeitsorte, an denen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind, nur betreten dürfen, wenn sie einen gültigen Impf-, Genesungs- oder -Testnachweis mitführen. In vielen...