Corona-Virus
Generelles Osterfeuer-Verbot
BEZIRK FELDKIRCHEN (fri). Nicht brennen werden heuer in der Osternacht die traditionellen Osterfeuer. Generell wurde vom Land Kärnten eine Verordnung erlassen. Demnach sind Brauchtumsfeuer bis 30. April 2020 nicht zulässig. Das gilt ebenso für private Osterfeuer im kleinen Rahmen. Auch diese dürfen aufgrund der geltenden Coronaverordnungen nicht entzündet werden. Ebenfalls untersagt: Böllerschießen.