Raserland Niederlösterreich
Neun Autos und ein Motorrad aus dem Verkehr gezogen
Mit 1. März trat sie in Kraft und die ersten Niederösterreicher bekamen die Kraft der neuen Gesetzesnovelle bereits zu spüren: Wer rast, kann sich von seinem Auto verabschieden. NÖ. Wird man beim extremen Rasen auf Österreichs Straßen erwischt, kann dies dank der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung dazu führen, dass man den Schlüssel zum Fahrzeug gleich an Ort und Stelle abgeben kann. In weitere Folge ist es auch gestattet, dass dieses Fahrzeug versteigert werden kann. Diese Gesetzgebung...