Zur Begutachtung
Das Gesetz zur SHV-Reform liegt auf
Ab 2. August liegt das Pflegeverbandsgesetz für vier Wochen zur Begutachtung auf. Es regelt die Weiterführung von Pflegeeinrichtungen im Zuge der Reform der Sozialhilfeverbände. STEIERMARK. In der Steiermark übernehmen derzeit noch die Sozialhilfeverbände (SHV) die finanzielle Abwicklung für Menschen in sozialen Notlagen, in der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Kosten werden zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Gemeindemitteln bedeckt. In...