Meldepflicht

Beiträge zum Thema Meldepflicht

Osterfeuer dürfen nicht ohne Antrag bei der Stadtgemeinde St. Veit angezündet werden | Foto: Pixabay/Skitterphoto
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St. Veit
Meldepflicht für Osterfeuer

Osterfeuer sind meldepflichtig. Anträge können im Rathaus St. Veit bis 15. April abgegeben werden. ST. VEIT. Anträge für Osterfeuer in St. Veit sind noch bis 15. April möglich. Formulare dafür sind im St. Veiter Rathaus und als Download verfügbar.  Gemäß Gefahren- und Feuerpolizeiordnung ist das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet verboten. Das Abheizen eines Osterfeuers im bebauten Gebiet ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine...

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  • Stefan Plieschnig

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