Notar

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Was nach dem Todesfall zu ist

Von der Todesbestätigung bis zum Verlassenschaftsverfahren. Nach dem Tod einer Person findet in jedem Fall ein Verlassenschaftsverfahren statt, unabhängig davon, ob und welches Vermögen der Verstorbene hinterlassen hat und wer seine Erben sind. Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das kraft Gesetzes von den Gerichten an die Notare übertragen wird und dient der Prozessvermeidung. Die Notare sind in diesem Fall Gerichtsbeauftragte, sogenannte "Gerichtskommisäre". Sie...

  • Korneuburg
  • Sandra Schütz

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