Arbeiterkammer
Frist für Eintragung ins Gesundheitsberuferegister
Bis 30. Juni ist eine Eintragung im Gesundheitsberuferegister ohne großen bürokratischen Aufwand bei der Arbeiterkammer möglich. OÖ. 2016 wurde ein Gesetz erlassen, welches die Registrierung von Beschäftigten in Gesundheitsberufen vorsieht. All jene, die am 1. Juli 2018 in einem Gesundheitsberuf tätig waren, müssen daher die Aufnahme in das Register bei der Arbeiterkammer (AK) beantragen. Die Frist endet am 30. Juni 2019. Voraussetzung für Berufsausübung Die Eintragung in das...