Hitler-Haus
Republik geht in Berufung
BRAUNAU. Nachdem das Landesgericht Ried kürzlich der früheren Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau Recht gab – ihr stehe eine Entschädigung in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu und somit das fast Fünffache der bereits ausbezahlten 310.000 Euro – hat die Republik Österreich nun Rekurs gegen diesen Beschluss erhoben. Damit geht der Streit um die Enteignung weiter. Früherer Artikel: Hitlerhaus: Ehemalige Besitzerin bekommt Recht