Rat & Tat bei Rechtsfragen
Wenn ein lieber Angehöriger stirbt, werden seine Besitztümer aufgeteilt. Das Erbrecht tritt in Kraft. Unter Erbrecht werden alle Vorschriften verstanden, die die Rechtsnachfolge das Vermögen betreffend eines Verstorbenen regeln. Erbe wird jemand entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung. Grundsätzlich kann nach österreichischem Recht jeder selbst regeln, was nach ihrem oder seinem Tod mit seinem oder ihrem Vermögen zu geschehen hat...