Barrierefrei: Service-Adressen für betroffene Personen und Unternehmen
Ab 1. Jänner 2016 müssen körperlich behinderte Menschen ohne Hindernis in alle öffentlich zugänglichen Gebäude gelangen können. Bis dahin sollten Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, also barrierefrei sein. Was aber, wenn nicht? Betroffene Personen können sich wegen eines Schlichtungsverfahrens oder einer Schadenersatzklage an die vielen Behindertenberatungszentren wenden. Eines davon ist das BIZEPS – Behindertenberatungszentrum - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben....