Verbot von Vollspaltenböden
"Mit dem Verbot geben wir die Kontrolle ab"
Mit 1. Juni 2025 sind Vollspaltenböden verboten. Das Verbot stößt auf Befürworter und auf Unverständnis. BURGENLAND. Für bestehende Anlagen in der Schweinezucht wurde für das Verbot von Vollspaltenböden eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben die notwendige Planungssicherheit zu geben, die Ställe entsprechend umzubauen. Am Montag entschied der VfGH allerdings, dass 17 Jahre zu lang sind – angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz....