Wahl: "Aus" für die 2. Stimme
Ob Zweitwohnsitzer ihre Stimme bei der niederösterreichischen Landtagswahl abgeben dürfen, bestimmt der Bürgermeister. ST. PÖLTEN. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten, wo sie gemeldet sind, an der Gemeinderatswahl teilnehmen. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme...