Gesetzliche Erbfolge – Testament - Pflichtteilsrecht
Das gesetzliche Erbrecht greift dann, wenn ein Verstorbener zu Lebzeiten nicht mittels letztwilliger Verfügung erklärt, wer sein Erbe sein soll. In diesen Fällen springt der Gesetzgeber ein, um die Erbfolge zu regeln, erklärt der Innsbrucker Erbrechtsexperte Rechtsanwalt Harald Rossmann. Zudem kann es zur gesetzlichen Erbfolge kommen, wenn ein ungültiges Testament vorliegt oder der vom Verstorbenen eingesetzte Erbe die Erbschaft nicht antreten kann oder möchte. Beim gesetzlichen Erbrecht werden...