Verbot

Beiträge zum Thema Verbot

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen (Symbolbild). | Foto: Bill Gabbert/Fotolia

Waldbrandgefahr
BH Güssing und Jennersdorf erlassen Feuer- und Rauchverbot

Die anhaltende Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf zum Handeln veranlasst. Sie haben Verordnungen erlassen, nach denen jeweils im gesamten Bezirk das Feuerentzünden und Rauchen im Wald sowie in Waldnähe verboten ist. Das Verbot gilt bis 30. Oktober 2023. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro rechnen.

  • Bgld
  • Güssing
  • Martin Wurglits
Im Wald gibt es derzeit eine erhöhte Brandgefahr. | Foto: Zeiler
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Verbot in Murau
Im Wald herrscht besondere Brandgefahr

Ein regional trockener Winter, ein milder Februar sowie ein trockener März führen zu einem Anstieg der Waldbrandgefahr in Österreich. Der Bezirk Murau reagiert mit einer Verordnung.  MURAU. In den vergangenen Tagen gab es in Österreich bereits mehrere Waldbrände. Durch die Trockenheit im März steigt die Brandgefahr. Aufgrund der aktuellen Lage reagieren einige Bezirke. Nun gibt es auch im Bezirk Murau ein Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald.  Im Wald herrscht Brandgefahr"Zur...

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  • Julia Gerold
Foto: BFKDO/Zarl

Trockene Witterung
Bezirkshauptmannschaft Amstetten warnt vor Waldbränden

Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer im Wald und in unmittelbarer Nähe sind ab sofort verboten! Verstöße werden mit bis zu  zu 7.270 Euro geahndet. BEZIRK AMSTETTEN. "Aufgrund der warmen und trockenen Witterung ist in den Walbeständen des Verwaltungsbezirks Amstetten eine sehr starke Austrocknung eingetreten", schreibt die BH Amstetten in einer Waldbrand-Verordnung. "Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher eine besondere Waldbrand-Gefahr", heißt es in der Verordnung weiter....

  • Amstetten
  • Eva Dietl-Schuller
Die aktuelle Trockenheit in den Böden kann zu einem Waldbrand führen. | Foto: Bill Gabbert/Fotolia

Waldbrandgefahr
Rauchen und Feuerentzünden im Wald verboten

Wegen der derzeit anhaltenden trockenen Witterung ist in den Waldbeständen der Stadt Krems eine starke Austrocknung des Bodens eingetreten. KREMS. Trockene Zweige, Äste und Wipfelstücke fördern die Gefahr von Waldbränden. Aus diesem Grund wird im gesamten Stadtgebiet im Wald und in Waldnähe das Rauchen und Feuerentzünden per Verordnung verboten. Geldstrafe Es dürfen auch keine brennenden oder glimmenden Gegenstände, Glasflaschen und -scherben (Brennglaswirkung!) weggeworfen werden....

  • Krems
  • Doris Necker
Aufgrund der herrschenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck das Rauchen und das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Die Verordnung gilt ab sofort. | Foto: Othmar Kolp

Erhöhte Waldbrandgefahr
BH Landeck spricht Verbot von Rauchen und Feuer im Wald aus

LANDECK. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Die Verordnung gilt ab sofort. Verbot für das Rauchen und Entzünden von Feuern im WaldAufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und der derzeit vorherrschenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaft von Landeck das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Die Verordnungen gelten ab...

  • Tirol
  • Landeck
  • Carolin Siegele
2020 gibt es in Tirol keine Osterfeuer. | Foto: Pössenbacher

Verbot
Ostern 2020 ohne traditionelle Feierlichkeiten und Osterfeuer

TIROL. Das Coronavirus hat weitreichende Auswirkungen für das öffentliche Leben in Tirol. Auch die anstehenden Osterfeierklichkeiten können nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Traditionelle Osterfeuer sind heuer verboten. Aufgrund der aktuellen Lage ist das Abrennen jeglicher Feuer verboten. Die traditionellen Osterfeuer können somit – wie auch die kirchlichen Osterfeierlichkeiten – dieses Jahr leider nicht wie gewöhnlich zelebriert werden. Zum einen erlauben die Verkehrsbeschränkungen das...

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  • Innsbruck
  • BezirksBlätter Tirol
Pongaus Wälder sind zwar grün, aber trocken. Die Waldbrandverordnung untersagt Feuer und Rauchen in den Wäldern und umliegenden Gefährdungsbereichen. | Foto: Marchgraber

Aktuell
Waldbrandverordnung gilt jetzt auch im Pongau

Als dritter Bezirk in diesem Jahr gilt jetzt auch im Pongau die Waldbrandverordnung, das heißt kein Feuer oder rauchen im Wald. PONGAU. Auch die Bezirkshauptmannschaft St. Johann hat jetzt eine Waldbrandverordnung wegen erhöhter Waldbrandgefahr auf Grund von Hitze und Trockenheit erlassen. Das heißt, dass jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich untersagt sind. Grund für die Trockenheit sei, dass es derzeit zu wenig Niederschläge gebe. Pongau dritter im...

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  • Pongau
  • Anita Empl
Aufgrund der Waldbrand-Gefahr ist im Pinzgau das Anzünden eines Feuers sowie das Rauchen in gefährdeten Gebieten verboten.  | Foto: Siim Lukka/Unsplash
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Brandgefahr im Pinzgau
Feuer und Rauchen im Wald verboten

Aufgrund des schönen Wetters ist seit Montag das Anzünden von Feuer und das Rauchen im Wald verboten.  PINZGAU. Seit Montag, den 22. Juli 2019, gibt eine Verordnung, in der die Bezirkshauptmannschaft Zell am See jegliches Feuer im Wald verbietet. Dies gilt für alle Waldflächen im Pinzgau sowie dort, wo das Übergreifen des Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird – entweder durch zu trockenen Boden oder durch Funkenflug. Wiesen und Wald ausgetrocknet"Aufgrund der Schönwetterperiode sind...

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  • Johanna Grießer
Offenes Feuer im Wald ist ab sofort verboten | Foto: Pixabay/kubicek robert
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Trockenheit
Offenes Feuer im Wald ab sofort verboten!

Aufgrund der Trockenheit und heißen Temperaturen ist das Entzünden von offenem Feuer im Wald bis auf weiteres verboten.  BEZIRK ST. VEIT. Offenes Feuer im Wald ist ab sofort bis auf weiteres verboten. Darüber informiert die Bezirkshauptmannschaft St. Veit in einer Kundmachung vom Montag, 1. Juli. Das Verbot wurde aufgrund der trockenen Witterungsverhältnisse ausgesprochen. Davon betroffen ist jegliches Entzünden von Feuer sowie auch das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich im gesamten...

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Ein Waldbrand hätte im Moment verheerende Folgen: Der Boden ist sehr trocken und das Feuer kann sich schnell ausbreiten. Hier ein Archivbild vom Waldbrand am Bruckerberg im April diesen Jahres | Foto: Foto: Archiv/ZOOM-Tirol

Waldbrand
BH ruft Rauch- und Feuerverbot im Wald aus

Sieben Bezirkshauptmannschaften, darunter auch im Bezirk Schwaz, verbieten ab Freitag das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Gefährdungsgebieten. BEZIRK SCHWAZ. Die enorme Hitze der letzten Tage führt zu äußerst trockenen Böden. Daher haben sieben Bezirkshauptmannschaften Ende der Woche beschlossen, per Verordnung ein Verbot zum Feuerentzünden und Rauchen im Wald sowie in Gefährdungsgebieten zu erlassen. Gefährdungsbereiche sind Areale, die so liegen, dass Feuer leicht auf angrenzenden...

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Feueranzünden im Wald ist verboten (https://pixabay.com/de/streichholz-flamme-feuer-brennen-1063868/) | Foto: KK/Pixabay/Tante Tati

Verbot des Feuer-Anzündens

SPITTAL. Laut einer Verordnung des Landes Kärnten ist das Feueranzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereichen verboten. Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse, sprich der großen Trockenheit, könnte dadurch nämlich die Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt werden. Daher ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald ab sofort und bis auf weiteres Verboten. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk Spittal. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine...

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  • Spittal
  • Julia Astner
Wer gegen das Verbot verstößt wird bestraft | Foto: Pixabay

Bezirk St. Veit: Offenes Feuer im Wald verboten

Das Entfachen von Feuer oder auch Rauchen ist ab sofort aufgrund der Hitze untersagt! BEZIRK ST. VEIT. Aufgrund der extremen Hitze und Trockenheit hat die BH St. Veit heute eine Verordnung erlassen, die offenes Feuer im Wald und dessen Umgebung verbietet. Jegliches Anzünden von Feuer und auch Rauchen ist im gesamten Bezirk St. Veit zu unterlassen, da es zu Bränden kommen kann. Bei Verstoß drohen Verwaltungsstrafen bis zu 7.200 Euro oder eine Haftstrafe bis zu vier Wochen.  Zur Verordnung geht...

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Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen (Symbolbild). | Foto: Bill Gabbert/Fotolia
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Waldbrandgefahr: BH Güssing und Jennersdorf erlassen Feuer- und Rauchverbot

Die anhaltende Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf zum Handeln veranlasst. Sie haben jeweils Verordnungen erlassen, nach denen im gesamten Bezirk das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Waldnähe verboten ist. Das Verbot gilt bis 30. September 2018. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro rechnen.

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  • Güssing
  • Martin Wurglits
Foto: KK/Pixabay/CC0

Verbot des Feueranzündens aufgehoben

Die Brandgefahr im Wald ist nicht mehr gegeben. SPITTAL. Wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal nun bekannt gibt, ist das Verbot des Feueranzündens vom 19. Juni 2017 nun wieder aufgehoben. Auf Grund der Niederschläge in der letzten Zeit, sei die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben. 

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