Weniger Ausbeutungsrechte für Menschen oder Grundrechte für Tiere?
Ein Versuchsverbot an Hominoidae, den sogenannten Menschenaffen, gibt es in Österreich seit 2005. Seit dem gibt es keine Tierversuche mehr an Orang-Utans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen. Ist das ausreichend? Menschenaffen haben trotz ihrer Ähnlichkeit zum Menschen –sowohl genetisch als auch im Phänotyp – nicht den gleichen Wert, wie diese. Wie alle anderen nicht-ganz-menschlichen Tiere, sind sie rechtlich nur wie Sachen zu betrachten, also auch Eigentum des Menschen. Im österreichischen...