Versicherung

Beiträge zum Thema Versicherung

Der Liegenschaftsbesitzer haftet bei Verletzung der Räum- und Streupflicht. | Foto: Hero - Fotolia

Achtung, rutschig: Haftung bei vereisten Gehsteigen

"Liegenschaftsbesitzer haftet bei Verletzung der Räum- und Streupflicht", betonen Versicherungsexperten. BEZIRKE. In diesem Winter topaktuell: Wenn das Wetter für vereiste Gehsteige sorgen, ist auch im Arztzimmer Hochbetrieb. Prellungen und Knochenbruch sind keine Seltenheit, wenn man vor dem Haus ausrutscht. Genauer gesagt: Jährlich verletzten sich rund 20.000 Menschen bei Stürzen auf Schnee oder Glatteis so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen, informiert das Kuratorium für...

  • Grieskirchen & Eferding
  • Julia Mittermayr

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