Waldbrandverordnung

Beiträge zum Thema Waldbrandverordnung

Auch wenn die Waldbrandverordnung 2023 nunmehr wieder aufgehoben wurde, ist trotzdem Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes geboten. | Foto: Archiv

Bezirkshauptmannschaft Zwettl
Waldbrandverordnung 2023 aufgehoben

BEZIRK ZWETTL. Von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl wurde die Waldbrandverordnung 2023 aufgrund der nunmehrigen klimatischen Verhältnisse wieder aufgehoben. Die Aufhebung ist bereits in Kraft getreten. Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes wird vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Zwettl hingewiesen. Das könnte dich auch interessieren: Geselliges NÖAAB-Preisschnapsen in SchweiggersOrtsnetz in Ottenstein-Peygarten wird...

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  • Brigitte Hofmann
Auch wenn die Gefahr eines Waldbrandes nicht mehr akut ist, ist dennoch Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes geboten. | Foto: Archiv

Bezirkshauptmannschaft Zwettl
2. Waldbrandverordnung 2022 aufgehoben

ZWETTL. Seitens der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl wurde die 2. Waldbrandverordnung 2022 aufgrund der nunmehrigen klimatischen Verhältnisse aufgehoben. Die Aufhebung trat am 29. September 2022 in Kraft. Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes wird seitens der BH hingewiesen.

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Foto: Archiv

Kein Feuer, nicht rauchen
Bezirkshauptmannschaft Zwettl erlässt wieder Waldbrandverordnung

BEZIRK ZWETTL. Aufgrund der vorherrschenden derzeitigen Wetterlage (Trockenheit) und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr musste die Bezirkshauptmannschaft Zwettl heuer bereits zum zweiten Mal die nachstehende Waldbrandverordnung gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Zwettl erlassen: In den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Der...

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Kein Feuer, kein Rauchen
Bezirkshauptmannschaft Zwettl erlässt Waldbrandverordnung

BEZIRK ZWETTL. Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr erlässt die Bezirkshauptmannschaft Zwettl gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Zwettl: In den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die...

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  • Bernhard Schabauer
Bereits jetzt warnt die Behörde vor Waldbränden. | Foto: Archiv
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Waldbrandgefahr: Behörde setzt Verordnung in Kraft

So früh wie noch nie wird Feuermachen und Rauchen im Wald verboten BEZIRK ZWETTL. Am 24. April wurde von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl so früh wie noch nie die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Nachstehend der originale Wortlaut. Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Zwettl: V E R O R D...

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  • Bernhard Schabauer
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Hitzewelle: BH Zwettl untersagt Feuer und Rauchen in Wäldern

BEZIRK ZWETTL. Per Verordnung wurde am 6. Juli 2015 jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen in den Wäldern von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl untersagt. Die aktuelle Hitzewelle machte die Maßnahme im Verwaltungsbezirk notwendig. Damit soll Waldbränden vorgebeugt werden. Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Arrest bestraft werden. Trockene Wälder Der Gefährdungsbereich ist laut Kundmachung überall dort gegeben, wo die Bodendecke...

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