Bezirk Neunkirchen
Zutritt zum AMS nur mit negativem Corona-Test
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Ab 19. Mai müssen alle, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) betreten möchten, einen negativen Corona-Test oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen. Das Arbeitsmarktservice macht von seinem Hausrecht Gebrauch und schreibt vor, unter welchen Umständen der Arbeitsuchende Zugang zu den AMS-Geschäftsstellen bekommt: "Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir...