Innsbruck Land rüstet ab

Pfefferspray zählt zu den beliebtesten Verteidigungswaffen
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  • hochgeladen von Julia Scheiring

REGION. (jus) Das Thema Waffen ist ja mitunter sehr umstritten. Manch einer fühlt sich sicherer mit einer Waffe zur Verteidigung, andere sehen gerade diese als Gefahrenquelle. Vor zirka zwei Jahren hat allerdings die Nachfrage nach Verteidigungswaffen wie beispielsweise Pfefferspray stark zugenommen, wie auch Christine Kahlhofer vom Jagdgeschäft in Telfs bestätigt: "Damals war es wirklich heftig." Mittlerweile hat sich die Situation allerdings beruhigt. "Es ist jetzt auf ein normales Level zurückgegangen und auch nicht mehr gestiegen", so Kahlhofer. Der Grund ist ihrer Meinung nach, dass sich jene, die wirklich Angst hatten mittlerweile eingedeckt haben und der Markt einfach gesättigt ist. 

Pfefferspray bevorzugt

Wenn jemand Waffen zur Verteidigung kauft, handelt es sich meist um Pfefferspray oder Taschenalarme. Kahlhofer: "Ich glaube, dass die meisten einfach nur ein sicheres Gefühl haben wollen." Auch bei den anderen Waffen ist die Nachfrage stark zurückgegangen. Hier in Telfs werden sonst hauptsächlich Jagdwaffen gekauft. Und noch etwas macht dem kleinen Jagdgeschäft im Telfer Dorfzentrum zu schaffen: "Das Internet macht uns wie überall sonst im Handel auch große Konkurrenz. Hier haben die Käufer einfach eine größere Auswahl", bedauert die Geschäftsführerin.

Weniger Anträge für Waffenbesitzkarten

Dass das Interesse an Waffen in unserer Region generell sinkt, bestätigen allerdings auch andere Zahlen: Laut der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land wurden 2017 nur mehr 282 Waffenbesitzkarten beantragt, 275 wurden genehmigt. Zum Vergleich: 2016 waren es noch 675 Anträge. Auffällig ist auch, dass es hauptsächlich Männer sind, die sich dafür interessieren, nämlich 235. 

Waffenrecht in Österreich

Die Waffen werden in Österreich in Kategorien eingeteilt. Unter Kategorie A fallen verbotene Waffen und Kriegsmaterial wie zum Beispiel vollautomatische Waffen oder Pumpguns. Der Besitz ist normalerweise verboten. Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische, die nicht in die Kategorie A fallen, zählen zur Kategorie B. Das sind zum Beispiel Pistolen und Revolver. Zu C und D gehören Büchsen, Kugelgewehre, Flinten, Schrotgewehre - oder eben auch Pfefferspray. Diese können normalerweise ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Hat der Käufer kein Waffendokument, wird ihm die Waffe erst nach drei Tagen (Auskühlphase) ausgehändigt.

Um Schusswaffen der Kategorie B zu besitzen bzw. mitzuführen bedarf es gewisser Dokumente. Dabei unterscheidet man zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenpass. Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu dürfen, muss man mindestens 21 Jahre alt sein und als verlässlich gelten. Außerdem muss der Besitz gerechtfertigt werden und ein sogenannter Waffenführerschein gemacht werden. Damit ist man zum Besitz und Erwerb der Kategorie-B-Waffen berechtigt, nicht aber zum Mitführen. Dafür benötigt es einen Waffenpass, bei dem zusätzlich zu den Voraussetzungen der Waffenbesitzkarte noch der Bedarf zum Führen der Waffe erforderlich ist. Das kann zum Beispiel Bedrohung sein. Im Bezirk Innsbruck-Land wurden im vergangenen Jahr 180 Waffenpässe beantragt und 171 ausgestellt.

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