Muss junger Raucher ins Gefängnis?

TELFS. Mit einer Strafverfügung wurde ein 15-Jähriger Telfer konfrontiert, er hat am 18. Jänner (Tatzeit: 17:20 Uhr) im Telfer Ortsteil Egart (Tatort) folgende Verwaltungsübertretung begangen: "Sie haben als Jugendlicher, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Tabak in der Öffentlichkeit konsumiert."
Schockiert wendet sich der Vater des Verdächtigen, der gegen das Jugendschutzgesetz 1994 verstoßen hat, an die Bezirkshauptmannschaft, denn die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe, sollte die Geldstrafe von 100,- Euro nicht eingebracht werden, kommt dem Bürger doch zu überzogen vor. "Man wird behandelt wie ein Verbrecher", ist der Mann bestürzt. Als ÖBB-Bediensteter sieht er täglich rauchende Jugendliche am Bahnhof herumlungern, ohne von der Polizei zur Verantwortung gezogen zu werden. "Dann raucht mein Sohn eine Zigarette, und schon wird derart die Keule des Gesetzes geschwungen!"
Weder Zahlen noch Freiehtisstrafe absitzen muss der junge Raucher, wenn er sich zu einem Beratungsgespräch anmeldet. "Ich erziehe meine Kinder selber, mein Sohn ist sich bewusst, was er angestellt hat, man muss doch nicht gleich schon derartige Maßnahmen treffen", will der Vater nochmal bei der Bezirkshauptmannschaft intervenieren. Bishger ist er dort abgeblitzt, man könne nichts machen. "In Telfs gibt es ärgere Vergehen von Jugendlichen, die kommen meist noch glimpflicher davon!"

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