Antrag der Telfer LA Hagele im Landtag einstimmig beschlossen
Hagele forciert Bürgerbeteiligungsprojekte für Gemeinden

Tirol soll laut LA Cornelia Hagele zum Vorzeigebeispiel in Punkto Bürgerbeteiligung werden. Dafür müssten aber noch die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Der enstprechende Antrag von Hagele wurde einstimmig im Tiroler Landtag beschlossen.
  • Tirol soll laut LA Cornelia Hagele zum Vorzeigebeispiel in Punkto Bürgerbeteiligung werden. Dafür müssten aber noch die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Der enstprechende Antrag von Hagele wurde einstimmig im Tiroler Landtag beschlossen.
  • hochgeladen von Georg Larcher

TELFS/TIROL. Landtagsabgeordnete und Telfer Vize-Bgm.in Cornelia E. Hagele (ÖVP) freut sich über einen einstimmigen Beschluss im März-Landtag zu ihrem Antrag, Bürgerbeteiligungsprojekte in den Tiroler Gemeinden zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sollen damit direkt bei der Umsetzung konkreter Vorhaben ihrer Gemeinden eingebunden werden.
Grund für den Antrag ist ein Projekt in Telfs, bei dem die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt werden soll und Bürger sog. "Lichtscheine" erwerben können, wie ein Beispiel in Vorarlberg zeigt. Die Landesregierung prüft nach dem einstimmigen Beschluss im Landtag, ob die Rahmenbedingungen von Bürgerbeteiligungen bereits gegeben sind oder eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet werden soll.

Telfer "Lichtscheine"-Projekt

Anstoß für den Antrag ist ein Projekt der Marktgemeinde Telfs, bei dem die Straßenbeleuchtung der Gemeinde zum einen auf LED umgestellt werden soll und zum anderen die Gemeindebürgerinnen sog. Lichtscheine erwerben können.
Durch den Erlös aus dem Verkauf der Lichtscheine kann die Gemeinde, ohne dass dies fremdfinanziert werden müsste, die Straßenbeleuchtung sukzessive auf energiesparende LED-Lampen umstellen.
Die Gemeindebürgerinnen werden im Gegenzug an den Kosteneinsparungen beteiligt und erhalten so ihre Investition zurück.
Ein ähnliches Modell wurde bereits 2013 in der Vorarlberger Gemeinde Dalaas verwirklicht. Innerhalb kurzer Zeit waren die sog. „Lichtscheine“ verkauft und die Umstellung auf eine energiesparende LED-Beleuchtung verwirklicht.

Laut Gemeindeaufsicht nicht zulässig

Laut Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft sei ein solches Projekt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Gesetz zur risikoaversen Finanzgebarung nicht zulässig, berichtet LA Cornelia Hagele: "Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Bestimmungen in diesem Gesetz zu prüfen, ob es den Gemeinden derzeit tatsächlich nicht möglich ist, oben dargestellte Bürgerbeteiligungsprojekte umzusetzen. Sollte dies der Fall sein, möge ehestmöglich eine entsprechende Änderung dieser gesetzlichen Bestimmungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden."
LA Hagele hofft, dass schnellstmöglich Klarheit herrscht und solche Modelle, die für Hagele absolut sinnvoll und bürgernah sind, schnellstmöglich auch in Tirol umgesetzt werden können.

Vorteile bei einer Beteiligung der Bürger

• Die Gemeinden müssen keine Fremdmittel für die Bürgerbeteiligungsprojekte aufnehmen
• Den Gemeindebürgerinnen wird ermöglicht, sich an Projekten in der Gemeinde zu beteiligen, sie werden enger in das Gemeindeleben eingebunden und soll sich die Veranlagung in die Projekte auch lohnen. Ziel ist es, dass die Gemeindebürgerinnen eine Rendite erzielen können. Nach einem gewissen Zeitraum soll die Kosteneinsparung der Gemeinde zufallen und den Gemeindehaushalt entlasten.
• Begleitend sollen Maßnahmen gesetzt werden, um das Bewusstsein der Gemeindebürgerinnen auf Themen wie Umweltschutz, Klimawandel, Energiesparen zu lenken.
• Die Gemeinden sind in diesen Bereichen Vorreiter und Vorbild.
• Ein weiterer Schritt zum Thema „TIROL 2050 - Klimaneutral“ ist gesetzt.

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