Coronavirus 2021: Fitnessstudios bereiten Öffnung vor
Es darf wieder geschwitzt werden

Öffnungen herbeigesehnt: wer getestet, geimpft oder genesen ist, darf wieder Fitnessstudios besuchen. Sylvia und Christian freuen sich auf ihre Kunden.
  • Öffnungen herbeigesehnt: wer getestet, geimpft oder genesen ist, darf wieder Fitnessstudios besuchen. Sylvia und Christian freuen sich auf ihre Kunden.
  • hochgeladen von Georg Larcher

TELFS. "Endlich!" – freuen sich Sylvia und Christian Pickelmann aus Telfs: Sie dürfen ihr Fitnessstudio nach über einem halben Jahr wieder öffnen. Seit November 2020 waren die Tore für hunderte Sportbegeisterte und Therapie-Kunden geschlossen, ab 19. Mai darf im "fit&sun" im Telfer RISA-Park wieder trainiert werden! (siehe Reportage:"Viele Zusprüche geben uns Kraft in dieser Zeit" ).

Schon lange vorbereitet

Nach der Ankündigung der Wieder-Eröffnungsschritte im Mai hingen die Telfer Unternehmer viele Tage in der Luft, wussten nicht, unter welchen Voraussetzungen sie öffnen dürfen. Sie waren die ersten und sind nun die letzten, die von den Corona-Schließungen betroffen sind, obwohl schon längst Öffnungs-Maßnahmen vorgelegt wurden, Öffnungen schon früher möglich gewesen wären, wenn die Politik gewollt hätte. Nun ist alles klar:

"Wir müssen 20 Quadratmeter pro Person einhalten, dies ist für uns gar kein Problem, da wir über 1000 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stellen",

erklärt Sylvia:

"Die Kontrolle erfolgt automatisch über den Checkin, auch die Sauna dürfen wir öffnen."

Der Andrang in den Sommermonaten ist weniger als im Winter, damit werden keine Kunden heimgeschickt werden müssen, es ist Platz für alle da:

"Durch unsere Öffnungszeiten, die so bleiben wie sie waren, haben wir ein ständiges Kommen und Gehen, es wird also kein Gedränge geben."

Auch das Kursangebot kann dann wieder genutzt werden, um Voranmeldung an der Rezeption bzw. per Mail (info@fitsun.at) wird gebeten.

Kontrollen im Betrieb

Am Eingang zum Studio müssen alle Kunden kontrolliert werden, ob sie entweder negativ getestet, genesen oder einmal geimpft sind.

"Die Masken müssen im Eingangsbereich (Rezeption) und in den Garderoben getragen werden, bei der Sportausübung selbst ist keine Maske notwendig. Und der 2-Meter-Abstand ist einzuhalten",

sagt Christian Pickelmann, der nun auch einen Kurs zum "zertifizierten Covid-Beauftragten" absolvieren muss, bevor aufgesperrt wird (wer und was dieser Beauftragte ist siehe unten).
"Wir haben ein eigenes Präventionskonzept ausgearbeitet und werden alle Hygieneregeln bestens umsetzen", so Pickelmann.
Jetzt freuen sich die Fitnessstudiobetreiber und alle Kunden, dass es rechtzeitig zur Badesaison wieder los geht.

ZUR SACHE:

Kursformat COVID19 Beauftragte:
Die Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sieht bei einer Vielzahl an Aktivitäten (Gastronomie, Kultur- & Veranstaltungen, Kongresse, Messen, Beherbergung, Sport, Freizeitbetriebe, etc.) neben einem COVID-19-Präventionskonzept auch die Bestellung eines/r COVID-19-Beauftragten vor. Wenngleich eine Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, bedingt doch die Sorgfalt der Veranstalterin bzw. des Veranstalters den Einsatz von qualifizierten MitarbeiterInnen. Dieser Onlinekurs vermittelt die grundlegenden und fachlichen Kompetenzen, die Sie für die Erfüllung der Rolle des/r COVID-19-Beauftragten benötigen.

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