Betreibergesellschaft für das neue Telfer Bad gegründet

Die Geschäftsführung des neuen Telfer Bades übernimmt  Markus Huber (re.). Bgm. Christian Härting und der Gemeinderat entscheiden weiterhin hoheitlich über das Bad, das Eigentum der Marktgemeinde bleibt.  Ing. Martin Schwaiger (li.) ist Geschäftsführer der ARGE für den Badbau.
28Bilder
  • Die Geschäftsführung des neuen Telfer Bades übernimmt Markus Huber (re.). Bgm. Christian Härting und der Gemeinderat entscheiden weiterhin hoheitlich über das Bad, das Eigentum der Marktgemeinde bleibt. Ing. Martin Schwaiger (li.) ist Geschäftsführer der ARGE für den Badbau.
  • hochgeladen von Georg Larcher

TELFS (lage). "Sämtliche Gemeinden haben ihre Schwimmbäder ausgegliedert", erklärt der Telfer Bgm. Christian Härting das gängige Modell um Steuern zu sparen. Eine eigene Geschäftsführung muss das Bad auch professionell betreiben und vermarkten.

15:5 für die Betriebsgründung

Der Gemeinderat stimmte vorigen Donnerstag, 20. Oktober 2016, mit 15 von 21 Mandataren (5 Nein, 1 Enthaltung) dem Vertragswerk zu, das Steuerberater und Anwälte ausgearbeitet haben. Die Aufgaben und Eigentümerverhältnisse sind hier klar definiert.
Die Marktgemeinde Telfs bleibt Eigentümer des Neubaues (die MG Telfs investiert fast 16 Mio €) und tritt in dieser Betreibergesellschaft als Kommandidist auf, haftet in der Höhe der Einlage von 1000,- Euro und vermietet die gesamte Immobilie an die neu gegründete Gesellschaft, die den Betrieb führt.
Die Marktgemeinde Telfs entscheidet über den Gemeindevorstand und Gemeinderat über Investitionen und Zuschüsse in die Badeanlage. Gerechnet wird mit rund eine Mio. Euro Zuschuss pro Jahr (inkl. Schuldentilgung). Vorteile bestünden u.a. in der Steueroptimierung und der Möglichkeit, das Personal privatwirtschaftlich anzustellen.

Kritik zur Betriebsgründung

"Das Vermögen bleibt bei der Gemeindehoheit, die Einnahmen aus dem Betrieb lukriert die Gesellschaft", erklärt Bgm. Härting. Für die künftigen Mitarbeiter des Bades, die zu Teil übernommen werden, gibt es hier keine Schlechterstellung gegenüber dem Vertrag als Gemeindebedienstete.
GR Angelika Mader ist gegen diese Auslagerung, sie sieht so Mehr-Kosten auf die Gemeinde zukommen, deswegen lehnt auch GR Mag. Norbert Tanzer (PZT/SPÖ) die GmbH ab. Dass die Kontrolle durch den Gemeinderat eingeschränkt ist, wie Tanzer meinte, entgegnete RA Dr. Gerhard Schartner, der die Verträge konzipiert hat: „Wir haben das so konstruiert, dass der Geschäftsführer für alle wesentlichen Entscheidungen die Zustimmung des Gemeinderates bzw. des Gemeindevorstandes braucht."

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.