Tunnel-Bau: Ärger bei den Anrainern

Scharnitzer Gemeinderat in der Tunnel-Baustelle. | Foto: Holzknecht
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SCHARNITZ. Bürger fühlen sich durch den Lärm der Sprengungen belästigt und machen sich Sorgen wegen den Schäden an ihren Häusern. Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider nimmt sich einiger besorgter Bürger an und hat eine Landtagsanfrage mit 22 Fragen an den zuständigen ÖVP-Landesrat Josef Geisler gesendet. Dabei geht es auch um Versprechungen in punkto Bürgerbeteiligung, die nicht eigehalten wurden, wie es in einer Presseaussendung der Liste Fritz heißt. Befürchtet werden auch Kostenüberschreitungen beim Umfahrungsprojekt. Diese Umfahrung, deren Herzstück der Tunnel ist, ist derzeit das größte Straßenprojekt des Landes Tirol mit prognostizierten Baukosten von 34 Mio. Euro.

Bgm. Blaha mit Sorgen konfrontiert

Nach langen Verhandlungen erfolgte heuer der Baustart, die Fertigstellung ist für Ende 2018 geplant. Bürgermeisterin Isabella Blaha ist immer wieder mit Beschwerden von Bürgern konfrontiert. "Ich kann diese aber auch nur an den Bauherrn, das Land Tirol, weiter leiten", erklärt sie und interveniert, wo sie kann: "Ich informiere immer wieder den Bauleiter, wenn Bürger mit Problemen auf mich zukommen. Und bis jetzt ist vieles in bestem Einvernehmen gelöst worden."

Fragen an LR Geisler

Betroffene Anrainer aus Scharnitz bemängeln etwa, dass entgegen von Versprechen die Fahrbahn durch einen Stadel führt (Stadel-Verlegung für € 150.000 notwendig), somit wieder näher an das Wohngebiet (Lärmbelastung) rückt und mehr landwirtschaftliche Fläche verbraucht wird. Grund ist u.a. ein falsch berechneter Kurvenradius.
Gefragt wird, ob die Umfahrung im Bauzeitplan liegt und ob es Kostenüberschreitungen gibt. Hat man Grundeigentümer mit Enteignung gedroht? Sind bei der jahrlangen Planung Fehler unterlaufen? Ist die zusätzliche Unterführung notwendig? Ist es gesetzlich erlaubt, während der Nachtruhe Sprengarbeiten im Wohngebiet durchzuführen? Durch die Sprengungen sind an den angrenzenden Häusern Schäden entstanden. Den Anrainern wurden Besichtigungen aller Häuser zugesagt, heißt es. Bis dato wurden nur wenige Besichtigungen und Bestandsaufnahmen vor den Sprengungen durchgeführt. Im Nord-Portal nur bei einem Haus, wird in der Anfrage der Liste Fritz geschildert: Wann können die Anrainer mit Besichtigungsterminen rechnen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind? Wie erfolgt die Abgeltung der aufgetretenen Schäden?

LH-Stv. Ökonomierat Josef Geisler hat die Fragen wie folgt schriftlich beantwortet

Die Fragen und die Antworten dazu:
1) Ist die Umfahrung Scharnitz im Bauzeitplan und kann sie 2018 fertiggestellt werden? a. Wenn nein, warum nicht?
Aus derzeitiger Sicht ist die Fertigstellung 2018 gewährleistet. Der Stand der Arbeiten liegt in der vorgegeben Zeitschiene des Bauzeitplanes.

2) Ist das Projekt „Umfahrung Scharnitz“ finanziell im Plan oder gibt es Kostenüberschreitungen? a. Wenn ja, in welcher Höhe?
Das Projekt liegt derzeit finanziell im Plan.

3) Ist es richtig, dass man auf einen einzigen Grundeigentümer bei der Planung (Trassenführung) Rücksicht genommen hat, während man viele andere Grundeigentümer unter Druck gesetzt und ihnen mit Enteignung gedroht hat?
Nein, es wurden keine Grundeigentümer unter Druck gesetzt. Es wurden in vielen Verhandlungsrunden mit allen Grundeigentümern gütliche Einigungen erzielt.

4) Warum sind die Versprechen und Vereinbarungen der zuständigen Landesräte nicht eingehalten worden?
Es hat keine Versprechen gegeben. Siehe dazu auch Punkt 10.

5) Müssen Bürger derartige Versprechen und Vereinbarungen als wertlos betrachten?
Siehe Punkt 4.

6) Sind bei der jahrlangen Planung Fehler unterlaufen?
Nein

7) Ist der Eindruck der Anrainer richtig, dass die Anrainer mit Versprechungen bis nach der damals anstehenden Landtagswahl vertröstet werden sollten?
Nein

8) Warum wurde die Stadel-Verlegung samt € 150.000,- Zusatzkosten notwendig?
Es sind keine Zusatzkosten entstanden.

9) Wer ist für die falschen Berechnungen des Kurvenradius verantwortlich?
Es gab keine falsche Berechnung. Die ursprüngliche Trasse wurde im Zuge einer Trassenstudie vorgestellt (Trassenstudie 2012-Var. 2.2A). Bei der Ausarbeitung des Detailprojektes und der Planung des seitens der Gemeinde und der Anrainer geforderten Lärmschutzdammes an Stelle einer Lärmschutzwand erkannte man die Erfordernis und Sinnhaftigkeit der Ablöse des betroffenen Stadels. Dies wurde dem Besitzer bereits bei einer Besprechung am 06.05.2013 mitgeteilt. Dieser erteilte dem Lösungsansatz mit dem Abbruch und der Neuerrichtung des landwirtschaftlichen Gebäudes seine Zusage.

10) Wozu wird eine Unterführung mit hohem Kosten- und Zeitaufwand für eine Forststraße gebaut, wenn ohnehin schon drei Straßen in das Forstgebiet führen?
Die Bezeichnung zusätzliche Unterführung ist nicht korrekt. Die Unterführung Sportplatz wird errichtet, da die Siedlung Sportplatz derzeit nur über eine kleine Gemeindebrücke über den Gießenbach und eben den durch die Umfahrung Scharnitz durchtrennten Forstweg erreichbar ist. Im Katastrophenfall wäre - nach erfolgter Fertigstellung der Umfahrung Scharnitz - im ungünstigsten Fall die gesamte Siedlung Sportplatz nicht erreichbar. Auch ist die bestehende Brücke über den Gießenbach auf der Gemeindestraße mit größeren Fahrzeugen aufgrund der Anlageverhältnisse generell nicht befahrbar (z. B. Kranfahrzeuge, ...).

11) Wie hoch sind die Kosten für diese zusätzliche Unterführung?
Siehe Punkt 10.

12) Warum soll diese zusätzliche Unterführung notwendig sein?
Siehe Punkt 10.

13) Ist der Bau dieser zusätzlichen Unterführung nach den Kriterien von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu rechtfertigen?
Siehe Punkt 10.

14) Warum wurde die Unterführung nicht dem alten Straßenverlauf folgend (näher am Berg) errichtet, um wertvollen Restgrund vom Sportplatz zu erhalten?
Es wurde der technisch richtige Weg gewählt, da die gesamte Fläche Sportplatz durch den Neubau der Umfahrung Scharnitz geteilt wird. Die Aussage „wertvoller Restgrund“ kann nicht nachvollzogen werden.

15) Ursprünglich wurde die Straßenverlaufsführung damit begründet, dass die Unterführung einen geraden Verlauf haben muss, um ein entgegenkommendes Fahrzeug rechtzeitig erkennen zu können. Nun wir die Unterführung aber in einem Bogen gebaut und das Ende der Unterführung ist durch den 8 m Wall der Lärmschutzwand ohnedies nicht ersichtlich. Was ist der Grund für die Änderung des Verlaufes?
Es hat nie eine Begründung eines geraden Verlaufes gegeben. Die Trasse wurde lagemäßig so geplant, dass eine Maximalsteigung der Rampen von < 10 % und ein hinsichtlich der Brückenspannweite (und damit auch der Wirtschaftlichkeit) günstiger Kreuzungswinkel mit der neuen Trasse der B 177 gewährleistet ist.

16) Noch bis Jahresende finden jeden Tag (auch am Wochenende) Sprengungen um 5:30 Uhr und um 23:00 Uhr statt. Ist es gesetzlich erlaubt, während der Nachtruhe Sprengarbeiten im Wohngebiet durchzuführen? a. Wenn ja, warum? b. Wenn ja, wären nicht auch andere Sprengzeiten möglich? c. Wenn nein, warum finden die Sprengungen dennoch zu diesen Zeiten statt?
Die Sprengzeiten werden je nach Arbeitsfortschritt gewählt. Derzeit liegt der Vortriebsstand bei Tunnelmeter 440 m im Berg. Am Beginn der Arbeiten wurde aus Rücksicht auf die Anrainer seitens der ausführenden Firma nur ein Zweischichtbetrieb mit Sprengungen um 06:00 Uhr und 22:00 Uhr gewählt.

17) Durch die Sprengungen sind an den angrenzenden Häusern Schäden entstanden. Den Anrainern wurden Besichtigungen aller Häuser zugesagt. Bis dato wurden nur wenige Besichtigungen und Bestandsaufnahmen vor den Sprengungen durchgeführt. Im Nord-Portal nur bei einem Haus. Wann können die Anrainer mit Besichtigungsterminen rechnen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind?
Es wurde seitens der ausführenden Firma ein Beweissicherungskonzept erstellt. Entsprechend diesem Konzept wurde eine Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten durchgeführt. Sollten Schäden auftreten, so werden diese am Ende der Arbeiten begutachtet. Weiters werden entsprechend dem Vortriebsverlauf die Sprengerschütterungen in Gebäuden von Anrainern gemessen. Bis jetzt liegen diese Messergebnisse weit unterhalb der erlaubten Grenzwerte.

18) Warum wurden die Schäden - trotz Versprechungen - bis dato nicht besichtigt?
19) Wer trägt dafür die Verantwortung?
20) Wie erfolgt die Abgeltung der aufgetretenen Schäden?

Siehe Punkt 17.

21) Mit welchen Baukostenüberschreitungen ist infolge der laufenden Änderungen der Pläne zu rechnen?
Es gibt keine Planänderungen. Es wird ein verhandeltes Projekt gebaut.

22) Gibt es Konsequenzen, wenn die Baukosten überschritten werden? a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?

Derzeit liegen die Baukosten im Plan.

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