Jahr des Klimaschutzes in Zirl

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ZIRL. VereinsvertreterInnen von 26 Zirler Vereinen nahmen am Auftakt für eine Serie von Workshops teil und erhielten dabei einen ersten Einblick in Klimawandel, CO2-Ausstoß und globale Erwärmung sowie zur Vision des Landes Tirol der Energieautonomie bis zum Jahr 2015.
Die neue Umweltausschuss-Obfrau Dr. Sigrid Thomaser berichtet von Themen, Ideen und erste Ansätze, die bei der ersten Dialogrunde besprochen wurden. Bei vielen Aktivitäten im heurigen Jahr könne sich Vereine beteiligen, z.B. beim Fahrradwettbewerb, beim Tag der Sonne oder bei der Europäischen Mobilitätswoche mit dem Autofreien Tag.

Zudem wurde ein Programm präsentiert, wie jede(r) Bürger/in mit umweltbewussten Neuanschaffungen daheim oder unterwegs Unterstützungsgeld von der Gemeinde lukrieren kann. Der Gemeinderat hat sechs Förderungsrichtlinien beschlossen, die mit dem Landesprogramm "Tirol2050-energieautonom" konform gehen. "Die Marktgemeinde Zirl als e5-Gemeinde versucht, die Bevölkerung vermehrt auf diese Themen hinzuweisen, entsprechende Beratungen anzubieten und zusätzlich einen finanziellen Anreiz für ein energieeffizientes Umdenken zu geben", erklärt Bgm. Mag. Thomas Öfner. Dafür wurden im Budget 15.000 Euro vorgesehen: "Das Geld ist begrenzt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Die neuen Förderungsrichtlinien der Marktgemeinde Zirl

1. Förderrichtlinie für „Fahrradkindersitze, Fahrradkinderanhänger und Tandemsysteme für Kinder
Diese Förderung soll einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen im Zirler Gemeindegebiet leisten und Alternativen für den Transport von Kindern aufzeigen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Zirl ihren Hauptwohnsitz haben und in deren Haushalt in Zirl zumindest ein Kind im Alter bis zu sieben Jahren wohnt.
Nicht gefördert werden Eigenbauanhänger, sowie Anhänger, deren Verwendung auf öffentlichen Straßen rechtlich nicht zulässig ist. Die Anschaffung (Rechnungsdatum) muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein.
Die Förderung beträgt 20% der umweltrelevanten Investitionskosten, maximal jedoch € 120,- pro Förderungsfall (max. je 1 Kindersitz, 1 Kinderanhänger, 1 Tandemsystem pro Kind).

2. Förderrichtlinie für „Haushaltsgeräte“
Mit dieser Förderung wird der Austausch von Energie verschwendenden (Alt-)Haushalts-Großgeräten gegen neue Energie sparende Geräte (Energieklasse mind. A+++) gefördert.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Zirl haben, und als Eigentümer oder Mieter oder in einer Eigentümergemeinschaft dort wohnen. Ferien- und Freizeitwohnsitze sind ausgeschlossen. Ebenso wird die Erstausstattung von Haushalten nicht gefördert. Das veraltete Gerät muss fachgerecht durch den Händler oder am Recyclinghof entsorgt werden. Das Ansuchen muss spätestens 6 Monate nach Rechnungsdatum erfolgen.
Die Förderung beträgt € 50,- pro Förderungsfall (max. 1 Haushalts-Großgerät).

3. Förderrichtlinie für „Photovoltaikanlagen“
Tirol2050-energieautonom hat bis zum Jahr 2050 eine Steigerung der erneuerbaren Energieträger um 30% zum Ziel. Dem Energieträger „Sonne“ kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Zirl haben. Die Anschaffung (Rechnungsdatum) muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein. Gefördert werden Anlagen mit mind. 1kWp bis max. 5 kWp.
Die Förderungshöhe beträgt € 100,- je kWp.

4. Förderrichtlinie für „Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung“
Laut Tirol2050-engergieautonom soll bis 2050 die Produktion erneuerbarer Energien verdoppelt werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Zirl haben. Die Anschaffung (Rechnungsdatum) muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein. Die alleinige Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen.
Die Förderungshöhe liegt bei € 40,- pro m2 Absorberfläche und wird nur in Kombination mit der Zusicherung der Solaranlagenförderung durch die Wohnbauförderung des Landes Tirol gewährt. Wenn mehrere Wohneinheiten von einer Solaranlage versorgt werden, werden zusätzlich € 70,- für jede weitere angeschlossene Wohneinheit (max. 5 WE) gewährt.

5. Förderrichtlinie für „Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energieträger“
Ziel dieser Richtlinie ist die Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Gleichzeitig sollen die schädlichen Emissionen in der Umwelt verringert und die Verwendung von nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen weitestgehend vermindert werden.
Diese Förderung gilt für Biomasseheizungsanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz, Fernwärme) und Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser, Luft/Luft mit einer Jahresarbeitszahl >3,0), die als Hauptheizungen installiert werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Zirl haben. Die Anschaffung (Rechnungsdatum) muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein. Die Förderung gilt nicht für Neubauten.
Die Förderung beträgt € 500,- pro Förderungsfall und beschränkt sich auf Heizungssysteme, die älter als 10 Jahre sind.

6. Förderrichtlinie „Energieberater“
Laut Tirol2050-energieautonom soll der Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50% verringert und die Produktion von Energie aus erneuerbaren Energieträgern um 30% erhöht werden. Ein unabhängiger Energieberater hilft bei der Optimierung des Energieverbrauches.
Gefördert wird die Vorort-Energieberatung während der Planungsphase bei einem Neubau oder der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Zirl haben. Die Energieberatung vor Ort muss nach dem 01.01.2017 erfolgt sein.
Die unabhängige Energieberatung vor Ort durch den Verein Energie Tirol wird mit 50% der Kosten (die Kosten belaufen sich derzeit auf € 120,-) gefördert. Die Anzahl der Förderungsfälle ist auf eine Beratung beschränkt.

Alle angeführten Förderaktionen wurden in der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2017 beschlossen, traten mit 01.03.2017 in Kraft und dauern vorerst bis 31.12.2017 bzw. solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

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