Seniorentaxi
Ab Oktober sind die Senioren kostenlos "on the road again"

Bürgermeister Alexander Stangassinger, Vize.Bgm. Rosa Bock und Sozialstadtrat Florian Koch (r.) präsentieren die Seniorentaxi-Gutscheine. | Foto: Stadtgemeinde Hallein
  • Bürgermeister Alexander Stangassinger, Vize.Bgm. Rosa Bock und Sozialstadtrat Florian Koch (r.) präsentieren die Seniorentaxi-Gutscheine.
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Ältere Menschen und Personen mit Behinderung sowie geringem Einkommen erhalten in Hallein Taxigutscheine.

HALLEIN. Für ältere oder beeinträchtigte Leute stellt oft schon der Weg ins Geschäft, zum Arzt oder  ein Besuch im Kaffeehaus eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass sich nicht jeder ständig die Fahrt mit dem Taxi leisten kann. Weil Mobilität so ein wichtiger Teil der Lebensqualität ist, hat die Stadtgemeinde Hallein die Aktion "Seniorentaxi" ins Leben gerufen.

Im Wert von 25 Euro gratis chauffiert werden

Pensionisten und Menschen mit Behinderung sowie geringem Einkommen erhalten künftig Gutscheine zum Bezahlen ihrer Taxifahrten von der Gemeinde. Pro Monat bekommen Berechtigte einen Taxigutschein im Gesamtwert von 25 Euro, der bei teilnehmenden Taxiunternehmen eingelöst werden kann. Jeder der möchte, kann ab Mitte September einen Antrag im Sozial- und Wohnungsamt der Stadtgemeinde Hallein stellen. Ab Anfang Oktober sind die Gutscheine dann erhältlich.

Bürgermeister Alexander Stangassinger: „In den vergangenen Jahren haben uns so viele Menschen an‐ gesprochen, dass sie zu wenig Möglichkeiten haben, ihre Einkäufe oder wichtige Arztbesuche zu er‐ ledigen. Ältere, gebrechliche oder beeinträchtigte Menschen – gerade mit geringen Einkommen – sind da auf jede Hilfe angewiesen. Diese Unterstützung kann nicht nur innerhalb der eigenen Fami‐ lien oder des Freundeskreises geleistet werden. Es ist die Aufgabe einer Stadt und der Gesellschaft, gerade auch den Schwächsten unter die Arme zu greifen.“

Wer zur Antragsstellung berechtigt ist:

  • Pensionisten: Personen ab dem Erreichen des 65. Lebensjahres und einer Einkommensgrenzevon nicht mehr als monatlich EUR 1.300 netto (Einzeleinkommen) bzw. EUR 1.653 netto (Ehepaare, Lebensgemeinschaften/gemeinsam im Haushalt lebende Personen).
  • Menschen mit Behinderung: Körperlich beeinträchtigte Personen inkl. Behinderte und Sehbehinderte mit Behindertenpass und dem Eintrag ,,Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung‘‘, ebenfalls bis zu einer Einkommens‐ grenze von nicht mehr als monatlich EUR 1.300 netto (Einzeleinkommen) bzw. EUR 1.653 netto (Ehepaare, Lebensgemeinschaften/gemeinsam im Haushalt lebende Personen).

Unterlagen zur Ausstellung eines Berechtigungsausweises:

  • Pensionistenausweis/Ausweisdokument
  • Behindertenausweis des Bundessozialamtes mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützungöffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“. Der Antrag zum Erlangen dieses Ausweises ist beim Sozialministeriumservice zu stellen.
  • Aktuelles Lichtbild im Passfotoformat
  • Einkommensnachweis (Pensionsbescheid, Lohnzettel, auch der Ehegatten und Partner, wenn sieim gemeinsamen Haushalt leben).
  • Haushaltsbestätigung 

ACHTUNG:Zulassungsbesitzer eines Autos erhalten keine Taxigutscheine. Die Taxigutscheine dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden. Auch die Barablöse ist nicht möglich. Bei der persönlichen Verwendung der Gutscheine muss der ausgegebene Berechtigungsausweis dem Taxilenker vorgezeigt werden und die Ausweisnummer mit der auf den Gutscheinen übereinstimmen.

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