KOMMENTAR von Theresa Kaserer

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Die Hanfplantage in der Bezirksblatt-Redaktion hat für ziemlich Furore gesorgt (Artikel hier).
Die Samen dazu haben wir im Oberalmer Hanfshop legal gekauft, aus den Pflanzen wollten wir Hanfcreme machen.

Nach weiteren Recherchen wird es aber leider doch nichts mit der Naturkosmetik. Schuld ist § 27 im Suchtmittelgesetz (im Anhang): "Wer vorschriftswidrig Suchtgift erwirbt und erzeugt (...) oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut (...) ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (...) zu bestrafen."

Wir wollten die Pflanzen zwar nicht zur Suchtgiftgewinnung anbauen, auch haben wir sie nicht vorschriftswidrig erworben, sondern ganz legal, trotzdem hätte uns die Polizei nach drei Wochen die Pflanzen weggenommen.
Weil da unsere Sorte "White Skunk" - übrigens wie alle anderen Sorten aus den Hanfshop-Automaten - den erlaubten THC-Gehalt von 0,3 % überschritten hätte.
Tetrahydrocannabinol (THC) ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze.

Ein paar Tage dürfen wir unsere Pflänzchen daher noch gießen. Auf Rechtsanwaltsstreitigkeiten wollen wir uns aber nicht einlassen, außerdem ging es bei diesem Experiment darum, aufzuzeigen, wie lächerlich das Suchtmittelgesetz ist. Geglückt, meinen wir.

Oma bekommt also statt Hanfcreme selbst gemachte Aloe-Vera-Salbe zu Weihnachten.
Und nun kaufen wir uns für unser Büro eine RICHTIG legale Engelstrompete, die als Zierpflanze in sehr vielen österreichischen Gärten wächst. Und das, obwohl sie zu Halluzinationen und zum Tod führen kann (mehr Infos hier). An Cannabis ist noch niemand gestorben.

Ach ja. Da soll sich einer auskennen.

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