Reifenwechsel nicht verschwitzen

Der Wintereinbruch kommt oft unvermittelt. | Foto: ÖAMTC (Symbolfoto)
  • Der Wintereinbruch kommt oft unvermittelt.
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SALZBURG/TENNENGAU. Der ÖAMTC wird schon leicht nervös. Immerhin hat er bereits jetzt witterungsbedingte Einsätze zu fahren. Gerade in den höher gelegenen Gebieten Salzburgs hat man es mitunter schon mit winterlichen Fahrbedingungen zu tun. Die Tatsache, dass viele Autofahrer noch mit Sommerbereifung unterwegs sind, ruft den Verkehrsservice auf den Plan: „Gestern mussten wir mehrere Fahrzeuge nach Ausrutschern bergen und abschleppen“, berichtet Siegfried Gfrerer vom ÖAMTC. 

Baldige Winterreifenpflicht 

Auch wenn die gesetzliche Winterausrüstungspflicht erst mit 1. November beginnt, empfiehlt der ÖAMTC, ehestmöglich auf Winterbereifung umzusteigen oder zumindest Schneeketten mitzuführen. „In höheren Lagen muss man jederzeit mit winterlichen Fahrbahnen rechnen und nach kalten Nächten bildet sich oft gefährliches Glatteis“, so Gfrerer. Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos gilt ab 1. November eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen laut ÖAMTC folgende zwei Möglichkeiten:

1. Winterreifen
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht. Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

2. Sommerreifen mit Schneeketten
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.

Hohe Strafen

Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe.

Was zahlt die Versicherung wem?

Wird vom Lenker eines mit Sommerreifen ausgerüsteten Pkws ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte kann die Versicherung vom Lenker des sommerbereiften Pkw keine Rückzahlung verlangen. Zur neuen Rechtslage (witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht) liegen allerdings noch keine Urteile vor.
Die Kaskoversicherung kann freilich dem Lenker des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" ablehnen, wenn weitere Umstände (zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Mit-dem-Handy-Telefonieren) hinzugekommen sind.

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