Saftige Strafen für leinenlose Hunde

Wiese | Foto: Archiv

In Abtenau ist man auf die Leine gekommen - seit Frühjahr gilt im gesamten Ortsgebiet Leinenzwang für Hunde, wer dieses Gesetz missachtet, kann mit einer Mahnung im Postkasten rechnen - ausgestellt vom (zivilen) „Wachdienst“.

ABTENAU (ebk). Wenn man in Abtenau seinem Hund leinenlose Freiheit gönnt, kann es sein, dass es blitzt. Dieser Blitz steht aber nicht im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsübertretung, sondern kommt vom Fotoapparat des zivilen Wachdienstes, der in Abtenau auf Gesetzesverstoßer lauert. Warum man hier den Hundeleinenzwang so streng nimmt, erklärt Bgm. Johann Quehenberger: „Die Hunde können einfach nicht so laufen, wie sie wollen, das muss den Besitzern klar gemacht werden.“

Freilaufverbot im ganzen Ort
Weil vor allem die Zonen außerhalb des Ortskerns als Freilaufzone genutzt werden, wurde das Leinengebot auf die gesamte Fläche der Gemeinde ausgeweitet. Das müsse so sein, denn es komme vermehrt zu Unfällen, die durch freilaufende Hunde ausgelöst werden. „Gerade kürzlich hat ein Hund ohne Besitzer zwei berittene Pferde aufgescheucht, welche außer Kontrolle eine Frau, die in der Nähe spazierte, verletzten. Das darf enfach nicht passieren“, kritisiert der Ortschef.

Wie die illegale Leinenlosigkeit sanktioniert werden soll, versetzt die heimischen Hundebesitzer in Rage. Das Konzept umfasst nämliche „Privatdedektive“, welche bei einem Verstoß gegen den Leinenzwang Name und Adresse des Hundebesitzers verlangen. Der Aufforderung zur Offenlegung der Identität muss allerdings nicht Folge geleistet werden, die Bediensteten des Wachdienstes hätten dazu keinerlei Befugnis. Allerdings werden von denjenigen, welche sich nicht freiwillig zu erkennen geben, Fotos gemacht und „einer in der Gemeinde kennt denjenigen am Foto bestimmt“, so Quehenberger.

Mahnung kommt per Post
Nach der Bestimmung der Identität also, wird die Adresse des vermeintlichen Täters gesucht, welchen im Anschluss Post erwartet: „Beim ersten Mal ist es nur eine Mahnung, beim zweiten Mal folgt eine Anzeige, die über die Bezirkshauptmannschaft Hallein erhoben wird.“ Abschreckend dürfte hier der gesetzliche Strafrahmen sein: Die Strafbestimmungen, die für den Verstoß gegen den Leinenzwang vorgesehen sind, werden im Landessicherheitsgesetz im § 26 festegehalten: Bis zu 5000 Euro könnten verlangt werden, bei Uneinbringlichkeit der Strafe kann diese zu bis zu einer einwöchigen Arreststrafe führen.
Hundespezialistin Monika Angerer vom Hundesportverein SVÖ Oberalm betont, dass ein leinenloser Spaziergang situationsabhängig zu bewerten ist: Zum einen sei es natürlich wichtig, dass Hunde frei laufen können. Allerdings bleibt immer die Frage offen, wie gut man seinen Hund im Griff hat, wobei auch ein abgerichteter Hund manchmal seinen eigenen Kopf durchsetzen würde. Ein vernünftiges Miteinander zwischen den Verkehrsteilnehmern im Ort, seien es Hundebesitzer mit ihren Tieren, Radfahrer oder Fußgänger, spiele dabei eine große Rolle.

Vor Ort zeigen sich die Hundebesitzer nicht ganz so tolerant: „Unser Hund darf auch mal im Zentrum ohne Leine vor die Türe. Sollte mich wer darauf hinweisen, dass Leinenzwang ist, dann müsste ich ihm sagen, dass ich den allnächtlichen Radau und Ruhestörungen im Markt viel schlimmer finde“, bemerkt ein Hundebesitzer, der lieber anonym bleiben möchte*.

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