Polizeimeldung aus dem Tennengau
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Kuchl
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Kuchl durch alkoholisierten Lenker. Anzeige durch die Polizei ist bereits erfolgt.
KUCHL. Zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und anschließender Fahrerflucht, kam es am Morgen des 8. Februars in Kuchl. Ein 67-jähriger Autofahrer aus dem Tennengau verursachte am einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Trotz des entstandenen Schadens setzte der Tennengauer seine Fahrt fort. Eine Polizeistreife die in der Nähe war, konnte den Lenker im Nahbereich anhalten und kontrolliert ihn. Bei dem durchgeführten Alkomattest wurde ein Alkoholwert von 1,10 Promille festgestell. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen. Bei der zuständigen Bezirksbehörde in Hallein wurde der Mann wird angezeigt.
Interessant zu wissen:
Mögliche Strafen bei Alkoholmissbrauch
Ab einem Alkohlgehalt von mehr als 0,8 Promille muss mit mindestens 800 Eurorechnen. Die Höchststrafe für dieses Vergehen liegt hier bei 3.700 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für einen Monat weg. Im Wiederholungsfall mindestens für drei Monate. Zusätzlich muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (Kosten von mindestens 100 Euro).
Fahrerflucht hat Folgen
Abhängig von der Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Sollten Verletzte im Spiel sein, besteht der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten. In diesem Fall droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Das Strafausmass hängt von der Schwere der Verletzung ab. Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem vielleicht hätte geholfen werden können.
Quelle: ÖAMTC
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