Ein funktionstüchtiges Rad ist wichtig
Radlicht-Aktion der Polizei startet im April auch in Hallein
HALLEIN (tres). Anfang April und im Mai finden in Stadt und Land Salzburg wieder Radlicht-Aktionen mit Reparaturservice statt: am 12. April von 18.30 bis 19.30 Uhr in Hallein.
"Sehen und gesehen werden ist im Verkehr überlebenswichtig. Bei Dunkelheit kann Fahren ohne Licht für Radfahrende gefährlich werden, weil sie von den anderen Verkehrsteilnehmenden nicht gesehen werden", sagt Verkehrsreferent Landesrat Hans Mayr.
Wie funktioniert die Radlichtaktion?
Radfahrende werden von der Polizei angehalten und die Beleuchtungsanlagen der Fahrräder kontrolliert. Radfahrende mit funktionstüchtiger Beleuchtung erhalten als Belohnung Speichen-Reflektoren.
Bestehende Mängel, vor allem defekte Radlichter, werden von einem Techniker an der Aktionsstelle überprüft. Nach Möglichkeit werden diese Defekte sofort repariert, so dass die meisten Radfahrenden mit einem funktionstüchtigen Fahrrad weiterfahren können. Der Service ist kostenlos, nur Materialkosten müssen ersetzt werden.
Kein Alkohol am Fahrrad
Jedes Fahrrad, ausgenommen Rennräder, muss laut Straßenverkehrsordnung über eine gewisse Grundausrüstung verfügen. Diese umfasst zwei unabhängige Bremsen, Rückstrahler vorne (weiß) und hinten (rot), seitlich entweder gelbe Rückstrahler oder reflektierende Reifen (weiß oder gelb), gelbe Rückstrahler an Pedalen oder an Pedalkurbeln sowie Glocke, Hupe oder Klingel.
Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht verpflichtend. Außerdem wichtig: Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Und das Telefonieren während des Radfahrens ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
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