Kinderbetreuungskosten in den Ferien - steuerlich absetzbar

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung (als“ außergewöhnliche Belastung“):

Pro Kind unter 10 Jahren (bei behinderten Kindern bis 16 Jahre) können jährlich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 2.300 € abgesetzt werden, Alleinerziehende können die Kosten bis zum Ende der Schulpflicht mit Selbstbehalt absetzen.

Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreu-ungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen.

Auch Kosten für Ferienbetreuung sind steuerlich absetzbar, nicht jedoch Fahrtkosten zur Kinderbetreuung. Auch das Schulgeld für Privatschulen oder Kosten für Nachhilfeunterricht sind nicht steuerlich absetzbar. Zuschüsse der ArbeitgeberInnen zur Kinderbetreuung von ArbeitnehmerInnen bis 1000 € pro Kind und Jahr sind lohnsteuerfrei.

Details dazu finden Sie hier:

Zusammenstellung von Forum Familie über Fördermöglichkeiten zu den Kosten
der Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg - hier:

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