Der Ehevertrag
Drum prüfe, wer sich ewig binde
Eine Ehe im rechtlichen Sinn ist, im Unterschied zum kirchlichen Ehebegriff des Sakraments, ein Vertrag – und zwar wahrscheinlich der bedeutendste und folgenreichste Vertrag im Leben vieler Menschen. Die Rechtsgrundlagen sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. NIEDERÖSTERREICH. Gemäß § 44 ABGB erklären in einem Ehevertrag zwei Personen ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten. Bis...