Wintersport
Das sind die Corona-Regeln in den Alpenländern

In Österreich ist für Einheimische und Tagesausflügler die sportliche Betätigung inklusive Skifahren während des Lockdowns möglich. | Foto: Kainz
  • In Österreich ist für Einheimische und Tagesausflügler die sportliche Betätigung inklusive Skifahren während des Lockdowns möglich.
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TIROL. In allen Alpenländern kann man unter gewissen Einschränkungen aktuell noch Wintersport betreiben. Welche Regeln wo gelten, lest ihr hier:

Wo sind die "besten Bedingungen"

Wo sind in diesem Corona-Winter die besten Bedingungen für Ski- und Wintersport?, das fragte sich der Sportausrüster Keller Sports und fasste kurzerhand alle Corona-Regelungen der Alpenländer zusammen. Doch auch das touristische Angebot der Alpenländer wurde in die Recherche miteinbezogen.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Wer geimpft oder genesen ist, kann den Winterurlaub in allen Alpenländern mit den wenigsten Einschränkungen realisieren. Massive Einschränkungen betreffen vor allem Personen ohne Impfschutz.

Situation in Deutschland

In den deutschen Wintersportgebieten der Alpen gelten flächendeckend 2G-Regeln. Ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt mehr zu Seilbahnen, Restaurants, Hotels und anderen Freizeiteinrichtungen. In Bayern gilt bereits 2G-Plus, das heißt Geimpfte und Genese benötigen hier noch zusätzlich einen negatives Testergebnis. 

Alpenanteil: 5,8%
Berghütten: 213
Übernachtungsangebote: 2.916
3000er Gipfel: 0
4000er Gipfel: 0

Situation in Österreich

In Österreich gilt bis zum 13. Dezember ein bundesweiter Lockdown. Hotels, Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Für Einheimische und Tagesausflügler ist die sportliche Betätigung inklusive Skifahren während des Lockdowns möglich. Touristische Reisen nach Österreich sind erst nach dem Lockdown wieder möglich. Danach gelten Maßnahmen wie die 2G-Regel und eine Maskenpflicht in Hotels, Restaurants, Berghütten und Seilbahnen. Die meisten Skigebiete starten im Dezember in die neue Saison. 

Alpenanteil: 28,7%
Berghütten: 997
Übernachtungsangebote: 16.438
3000er Gipfel: 107
4000er Gipfel: 0

Situation in der Schweiz

Auch in der Schweiz sind die Infektionszahlen in den letzten Wochen wieder stark gestiegen. Das Land verlangt bei der Einreise daher eine Online-Anmeldung sowie das digitale COVID-Zertifikat der EU. Wie die 3G-Regel weist das Zertifikat den Status als geimpft, genesen oder getestet nach. In Innenräumen herrscht eine strenge Maskenpflicht, ebenso rund um die Seilbahnen in Stationen, Wartebereichen und an Verkaufsstellen. In der Gastronomie und Hotels gilt 3G. Regional können aber mitunter schärfere Maßnahmen gelten. 

Alpenanteil: 13,2%
Berghütten: 287
Übernachtungsangebote: 9.322
3000er Gipfel: 191
4000er Gipfel: 48

Situation in Italien

In Italien gibt es eine hohe Impfquote, daher wohl auch eher moderate Inzidenzen. Aus Erfahrung sind die Maßnahmen in den italienischen Skiregionen aber weiterhin streng. In Hotels und Restaurants gilt 3G. Geschlossene Seilbahnen fahren mit geminderter Auslastung und eine Maskenpflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Bei der Einreise wird eine Online-Anmeldung und ein 3G-Nachweis vorausgesetzt. 

Alpenanteil: 27,3%
Berghütten: 253
Übernachtungsangebote: 20.327
3000er Gipfel: 217
4000er Gipfel: 38

Situation in Frankreich

In Frankreich ist die 3G-Regel in Hotels und in der Gastro verpflichtend. Für andere öffentliche Orte gilt diese Regel erst ab einer Inzidenz von über 200. Im Bereich der Skilifte und Seilbahnen gilt Maskenpflicht, auch für Kinder ab elf Jahren. Personen ab 65 Jahren müssen darauf achten, dass sie ab Mitte Dezember nur noch als geimpft gelten, wenn die letzte Impfung nicht länger als sechs Monate her ist oder sie eine dritte Impfung erhalten haben. 

Alpenanteil: 21,4%
Berghütten: 159
Übernachtungsangebote: 17.311
3000er Gipfel: 115
4000er Gipfel: 25

Aufgrund der aktuellen Situation sind alle Angaben und Informationen ohne Gewähr. Sie können sich auch kurzfristig ändern. Aktuell geltende Vorschriften sollten vor Urlaubsantritt überprüft werden.

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