Coronavirus
14 Tage Selbstisolation nach Aufenthalt in Risikozonen

Wer sich in den Tiroler Risikozonen aufgehalten hat, soll sich 14 Tage in die freiwillige Selbstisolation begeben. | Foto: Pixabay/StockSnap (Symbolbild)
  • Wer sich in den Tiroler Risikozonen aufgehalten hat, soll sich 14 Tage in die freiwillige Selbstisolation begeben.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Das Paznauntal und St. Anton wurden am vergangenen Freitag, im Zuge der Corona-Krise, isoliert und vom Rest Tirols abgeschottet. Nun folgen weitere Maßnahmen: LH Platter fordert Personen, die sich in den betroffenen Gemeinden aufgehalten haben, zu einer 14-tätigen häuslichen Isolation auf.

Selbstisolation zum Wohle der Gemeinschaft

Nach der Abschottung der Gemeinden Ischgl, Kappl, See, Galtür und St. Anton hofft man, der Ausbreitung des Virus zuvor zu kommen oder sie zumindest einzudämmen. Dazu ist allerdings auch die Hilfe aller Gäste dieser Gebiete benötigt. 

LH Platter erläutert:

"Deshalb appellieren wir auch an all jene, die in den vergangenen 14 Tagen bzw. seit Freitag, dem 28. Februar, sich im Paznauntal bzw. St. Anton aufhielten, sich freiwillig häuslich zu isolieren – damit tragen sie wesentlich dazu dabei, dass wir das Risiko einer Weiterverbreitung aus diesen Gebieten verhindern können.“

Für ausländische Gäste, die aus dem Paznauntal bzw. St. Anton abreisen gilt:
Wenn Sie keine Symptome aufweisen, wird an Sie appelliert, sich für 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolierung an ihrem regulären Wohnort zu begeben. Sie erhalten bei ihrer Abreise ein Informationsblatt und müssen sich zuhause bei den Gesundheitsbehörden melden. Ihre Identitäten werden bereits bei ihrer Abreise festgestellt – diese Daten werden an die ausländischen Behörden übermittelt. Österreichische Gäste werden für 14 Tage im Paznauntal bzw. St. Anton isoliert.

Zudem bittet die Landessanitätsdirektion um Verständnis, dass gesunde Personen, unabhängig davon, ob sie aus dem Paznauntal bzw. St. Anton oder anderen Bezirken in Tirol kommen, nicht auf den Coronavirus getestet werden. Die Tests müssen für begründete Verdachtsfälle zur Verfügung stehen, so das Argument. 

Zeigen Personen schwere Symptomen wie hohes Fieber, Atemnot oder ein schweres Krankheitsgefühl ist jedenfalls die/der örtliche Hausärztin/Hausarzt telefonisch zu kontaktieren. Nach Rücksprache erfolgt eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bzw. ob eine häusliche Quarantäne unter Beobachtung des Gesundheitszustandes möglich oder ein Transport in das Krankenhaus notwendig ist. Dort erfolgt ein Abstrich.

Bei definitivem Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person gilt jedenfalls eine 14-tägige Quarantäne ab dem Zeitpunkt des Letztkontaktes.

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