Corona-Lockerungen
Ab dem 4. Mai neue Öffi-Fahrpläne

Trotz Lockerungen und neuen Fahrplänen wird in den Öffis Mundschutz angesagt sein – nicht wie auf diesem etwas älteren Bild.  | Foto: VVT
  • Trotz Lockerungen und neuen Fahrplänen wird in den Öffis Mundschutz angesagt sein – nicht wie auf diesem etwas älteren Bild.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Die Corona-Lockerungen wirken sich auch auf die Öffis aus. Ab dem 4. Mai werden die neuen Öffi-Fahrplananpassungen in Kraft treten. Mit der Lockerung in fast allen Bereichen, steigt nämlich auch der Bedarf im Öffentlichen Verkehr. 

Stoßzeiten versuchen zu vermeiden

Mit dem 4. Mai wird nicht nur der Öffi-Fahrplan neu angepasst, sondern auch der gestaffelte Schulbetrieb gestartet. Damit steigt selbstverständlich die Nachfrage am öffentlichen Verkehr und die Kapazitäten von Bus und Bahn müssen wieder hochgefahren werden. 
Dem kommt man nach, jedoch wird betont, dass man versuchen sollte, die Stoßzeiten zu meiden und auf weniger stark frequentierte Kurse auszuweichen

Umstellung bei Regiobuslinien größtenteils auf Normalfahrplan

Mit wenigen Ausnahmen werden die Regiobuslinien in Tirol ab dem 4. Mai auf den Normalfahrplan umgestellt. Ebenso werden die Einschränkungen im Wochenendverkehr aufgehoben. 
Folgende Regiobuslinien fahren weiterhin nach Ferienfahrplan:
Die Linien 1 bis 3 des Regiobusverkehrs in Telfs
Folgende Regiobuslinien im Großraum Innsbruck:
501, 502, 503, 504, 505, 590, 4123, 4125, 4130, 4132, 4134, 4140, 4141, 4142, 4161, 4162, 4265, 4166, 4168, 4169 und 4176
Die Linien 210 und 212 im Oberen Gericht
Die Regiobuslinien 8301 und 8302 in der Region Pillersee/Fieberbrunn

Die grenzüberschreitenden Linien (100 Reutte - Füssen, 120 Reutte - Oberjoch, 432 Seefeld - Mittenwald sowie die Linie 9550) sind wie bisher eingeschränkt bzw. entfallen bis auf weiteres. Auch die Tiroler Nightliner, ausgenommen die IVB Nightliner in der Stadt Innsbruck, werden vorerst nicht wieder in Betrieb genommen. Dies betrifft alle Regiobus-Nightliner, sowie die Nacht-S-Bahnen.

Mindestabstand und Mundschutz

Der VVT bittet alle Fahrgäste, sofern möglich, den Mindestabstand von einem Meter auch weiterhin in den Öffentlichen Verkehrsmitteln einzuhalten.
Auch wenn es mit den anstehenden Lockerungen zu einer Herausforderung wird, die Corona-Maßnahmen einzuhalten.

„Wir bitten alle Öffi-NutzerInnen, insbesondere Personen der Risikogruppen, Bus und Bahn auch in den nächsten Wochen nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt notwendig ist und wenn möglich außerhalb der Stoßzeiten zu fahren",

Mobilitätslandesrätin LHStvinFelipe. Zudem sollte man auch keine Öffis nutzen, wenn man Krankheitssymptome verspürt. 
Das Tragen einer Mundschutzmaske ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. 

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